Advertising AGBs der Traffective GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Werbeleistungen der Traffective GmbH, Kastenbauerstrasse 2, 81675 München („Traffective GmbH“), auf den von der Traffective GmbH vermarkteten Webseiten sowie für Werbeleistungen der Traffective GmbH auf anderen als von der Traffective GmbH vermarkteten Webseiten (nachfolgend „Online-Werbung“). Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Display, Video und Native Ads auf Desktop, Mobile, App der vermarkteten Webseiten unserer Mandanten.
1.2. Traffective ist Spezialistin für Online Advertising und bietet im Internet ein ausgedehntes Online Netzwerk (nachfolgend „Netzwerk“) an, in welchem Werbeflächen insbesondere auf Websites unabhängiger Partner (nachfolgend „Publisher“) zur Verfügung gestellt werden.
1.3. Die Traffective nutzt im Rahmen des jeweils gegenständlichen Vertrages Software(teile). Dazu zählen z.B. die Deduplication Utility, Container Tracking oder das Fraud Detection System. Eigentum, Urheberrecht und Leistungsschutzrechte am Softwareprodukt bzw. dem Code liegen bei der Traffective. Die Bereitstellung der Software(teile) erfolgt für Dauer des Vertrages. Nach Vertragsbeendigung hat der Werbekunde keinen Anspruch auf die Nutzung der von der Traffective bereitgestellte(n) Software(teile).
1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden selbst bei Kenntnis der Traffective GmbH nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Traffective GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag zwischen der Traffective GmbH und dem Werbenden, einer Agentur oder einem sonstigen Dritten (nachfolgend einheitlich „Kunde“) über Online-Werbung kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch die Traffective GmbH zustande. Die Annahme kann (i) schriftlich oder per E-Mail erfolgen, oder (ii) mit erfolgter Platzierung der bereitgestellten Werbemittel im Netzwerk von Traffective, oder (iii) mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.2. Wenn eine Agentur Werbeleistungen für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Agentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Agentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich benannt werden und die Auftragserteilung an die Agentur schriftlich nachgewiesen werden.
3. Rechte und Pflichten Traffective GmbH
3.1. Die Traffective GmbH wird den Werbeauftrag gemäß den Angaben in der Auftragsbestätigung erbringen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart.
3.2. Soweit die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert die Traffective GmbH den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions, der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions), bzw., soweit die Vergütung auf Pay-Per-Click-Basis berechnet wird, ausschließlich über die Zahl der AdClicks. Die Zählung erfolgt nach IAB Standard (IAB Global Measurement Guideline).
3.3. Soweit die Online-Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, dann ist Traffective GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese als solche mit dem Wort „Anzeige“, „Werbung“ oder „Advertorial“ kenntlich zu machen.
3.4. Soweit der Kunde hierdurch nicht unzumutbar belastet wird, ist die Traffective GmbH zu Teilleistungen berechtigt.
3.5. Die Traffective GmbH behält sich vor, den Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung einseitig zu verschieben, soweit rechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichung bestehen, der maßgebliche Dienst für die Online-Werbung aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung steht oder technische Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern. Die Traffective GmbH wird bei der Verschiebung des Termins auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
3.6. Gehen die Inhalte und Materialien für die Online-Werbung nicht rechtzeitig bei der Traffective GmbH ein, d. h. bei Standardwerbemitteln mindestens drei Werktage vor der ersten Veröffentlichung sowie bei Sonderwerbeformen mindestens fünf Werktage vor der ersten Veröffentlichung und kann die Traffective GmbH aufgrund dessen erst verspätet oder bei Terminbuchungen gemäß 7.4 gar nicht mit der Auslieferung der Online-Werbung beginnen, wird die Traffective GmbH für die Dauer der Verspätung von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die von der Traffective GmbH zu erreichenden Kennzahlen verringern sich entsprechend pro rata temporis. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht dernTraffective GmbH auch dann im vollen Umfang zu.
3.7. Die Traffective GmbH ist berechtigt, die Online-Werbung zu unterbrechen bzw. vom Kunden für die Online-Werbung zur Verfügung gestellte Materialien und Inhalte abzulehnen, falls ein begründeter Verdacht besteht, dass die Inhalte und Materialien, inklusive der Inhalte auf die mittels Link innerhalb der Online-Werbung verwiesen wird, gegen geltendes Recht bzw. behördliche Bestimmungen verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder wenn sie vom deutschen Werberat oder einer vergleichbaren Einrichtung in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden bzw. die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist. Ändert der Kunde ein bereits veröffentlichtes Werbemittel eigenmächtig nachträglich, oder ändert er Inhalte, auf die durch einen Link verwiesen wird, und erfüllt die Änderung die Voraussetzungen des Absatzes 1 dieser Ziffer, ist die Traffective GmbH ebenfalls berechtigt, das betreffende Werbemittel bzw. den Auftrag zu sperren und die Veröffentlichung zu beenden. Die Traffective GmbH ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht verpflichtet, Werbemittel des Kunden auf etwaige Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere Ziffer 4.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu überprüfen. Die Traffective GmbH wird den Kunden über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen. Die Traffective GmbH kann dem Kunden in einem solchen Fall anbieten, die jeweilige Online-Werbung zu ändern. Mehrkosten durch eine Neu- bzw. Umprogrammierung der Webseiten mit der Online-Werbung sind von dem Kunden auf Basis eines Angebots der Traffective GmbH zu tragen; Auslagen sind zu erstatten. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht derTraffective GmbH auch dann im vollen Umfang zu.
3.8. Die Traffective GmbH kann Inhalte und Materialien ferner dann zurückweisen, wenn sie inhaltlich oder qualitativ nicht den Anforderungen der technischen Spezifikationen entsprechen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, der Traffective GmbH eine geänderte Version der Online Werbung zu übermitteln. Geht diese Ersatzwerbung nicht rechtzeitig bei der Traffective GmbH ein, gilt Ziffer 3.6 entsprechend.
3.9. Die Traffective GmbH behält sich weiter vor, Aufträge für Online-Werbung von Wettbewerbern der Traffective GmbH und deren verbundenen Unternehmen nicht anzunehmen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Traffective GmbH ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zusteht, wenn die Traffective GmbH erst nach Vertragsabschluss Kenntnis über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände erlangt. Dies gilt auch dann, wenn die Traffective GmbH oder ein mit der Traffective GmbH verbundenes Unternehmen nach Vertragsschluss mit den beworbenen Produkten des Kunden in Konkurrenz stehende Waren und Dienstleistungen anbietet. Soweit die Traffective GmbH von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht, sind vom Kunden bereits geleistet Zahlungen für Werbeleistungen, welche von der Traffective GmbH nicht mehr erbracht werden, zurückzuerstatten. Bei erbrachten Teilleistungen erfolgt die Rückzahlung anteilig im gleichen Verhältnis. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Fall nicht.
3.10. Die Traffective GmbH hat das Recht, auch mit Wettbewerbern des Kunden Verträge über Online-Werbung zu schließen.
3.11. Die Traffective GmbH schuldet nicht die Erstellung von Grafiken und Werbetexten. Soweit die Traffective GmbH diese Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung erbringt, werden die Kosten für die Erstellung von Grafiken sowie Werbetexten auf Basis der jeweils geltenden Sätze der Traffective GmbH gesondert vergütet.
3.12. Die Traffective GmbH trägt Sorge dafür, dass die vereinbarten Services und Partnerprogramme zu 97% bezogen auf das Jahr (24 Stunden täglich) verfügbar sind. Nicht in die Verfügbarkeit hineingerechnet werden dabei Ausfälle, die Traffective nicht zu vertreten hat, geplante Unterbrechungen für Wartungsarbeiten und Hardware Modifikationen sowie Recovery Maßnahmen und Unterbrechungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereiches von Traffective (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch)
3.13. Die Traffective GmbH ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes, die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuld- oder Einzelschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde wird der Traffective GmbH die für die Online-Werbung erforderlichen Materialien und Informationen rechtzeitig sowie vollständig und fehlerfrei zur Verfügung stellen. Der Kunde hat Materialien und Art der Werbung zuvor auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Der Kunde garantiert, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung, im entsprechenden Umfeld und in der vertraglich vereinbarten Art und Größe geeignet ist.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen und inhaltlichen Spezifikationen gemäß den vertraglichen Vorschriften einzuhalten. Ergänzend gelten die hier abrufbaren Spezifikationen der Mediadaten, die bei der Traffective GmbH auch in schriftlicher Form angefordert werden können.
4.3. Sämtliche Leistungen der Traffective GmbH stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie der Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden. Der Kunde benennt der Traffective GmbH einen Mitarbeiter als Ansprechpartner.
4.4. Der Kunde sichert zu, dass die Online-Werbung als solche sowie deren Inhalte mit sämtlichen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen und insbesondere nicht gegen straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verletzen. Setzt der Kunde für die Schaltung von Online-Werbung über die Werbeformate der Traffective GmbH von Dritten erhaltene personenbezogenen Daten (z.B. in Form von pseudonymisierten Profilmerkmalen) ein, stellt der Kunde sicher, dass diese personenbezogenen Daten entsprechend verarbeitet werden dürfen und insbesondere eine taugliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zum angegebenen Zweck vorliegt. Der Kunde darf in diesem Zusammenhang mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck der Online-Werbung nicht gegen gesetzliche Verbote sowie die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dies auch im Rahmen seiner beworbenen Online-Präsenz zu berücksichtigen sowie dort auch keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde macht die vorgenannten Zusicherungen insbesondere auch im Hinblick auf rechtliche Bestimmungen der Länder, in welchen die Online-Werbung bestimmungsgemäß geschaltet wird.
4.5. Der Kunde verpflichtet sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen.
4.5.1. Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten der Traffective GmbH gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen einhalten wird.
4.5.2. Sofern beim Kunden anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbezogene) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Online-Angebote der Traffective GmbH ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Kunde diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbetreibenden, der den Kunden mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Online-Angeboten der Traffective GmbH generiert worden sind.
4.5.3. Darüber hinaus ist dem Kunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbezogen) aus dem Zugriff auf die von ihm für Online-Angebote der Traffective GmbH ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Kunde die Daten aus Werbeschaltungen auf den Online-Angeboten der Traffective GmbH nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dies betrifft beispielsweise IP-Adressen, deren Verarbeitung für die grundlegende technische Funktionalität der Werbeauspielung erforderlich ist. Solche personenbezogene Daten sind vom Kunden unverzüglich zu anonymisieren oder zu löschen. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Online-Angebot der Traffective GmbH und deren weitere Nutzung.
4.5.4. Setzt der Kunde für die Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten der Traffective GmbH Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass bei einem Widerruf der Einwilligung (Opt-out) durch den Nutzer hiervon betroffene Datenverarbeitungen künftig unterbleiben und insbesondere keine Cookies oder anderer Identifier zur Wiedererkennung mehr eingesetzt werden.
4.5.5. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtung aus Ziffer 4.5 bis Ziffer 4.5.4 zahlt der Kunde an die Traffective GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4.6. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Verwendung von Systemen zur Überprüfung der Auslieferung von Kampagnen (Ad Verification) vor Start der Kampagne der Traffective GmbH mitzuteilen, dass er derartige Systeme verwenden wird.
4.6.1. Erfolgt keine Mitteilung, behält sich die Traffective GmbH vor, selbst unterstützende Maßnahmen bei Messabweichungen und –fehlern vorzunehmen.
4.6.2. In jedem Falle behält sich die Traffective GmbH vor, nach Einsatz von System zur Überprüfung der Auslieferung von Kampagnen, Kompensationsforderungen bei Messabweichungen zu prüfen und abzuweisen.
5. Rechtseinräumung
5.1. Der Kunde räumt der Traffective GmbH an den im Zusammenhang mit der Online-Werbung zur Verfügung gestellten Inhalten, insbesondere den Werbeinhalten, die weltweiten, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages befristeten, einfachen Nutzungsrechte ein, die für eine uneingeschränkte Verwendung im Internet für die Durchführung dieser Vereinbarung erforderlich sind.
5.2. Die Rechtseinräumung gilt zeitlich befristet für die Dauer dieses Vertrages. Die Nutzungsrechte werden ausdrücklich nur als einfache Rechte übertragen, d. h. der Kunde bleibt weiterhin berechtigt, über die Rechte an den vertragsgegenständlichen Inhalten und Materialien selber zu verfügen. Mit Beendigung dieser Vereinbarung wird die Traffective GmbH die Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte dem Kunden überlassen und eventuell von dem Kunden gelieferte Materialien auf Wunsch des Kunden entweder zurückgeben oder diese nachweislich vernichten, sofern dies rechtlich möglich und zulässig sowie der Traffective GmbH zumutbar ist.
5.3. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Links zu setzen. Soweit der Kunde nach seinem Vertrag mit der Traffective GmbH berechtigt ist, Keywords zu definieren, sichert der Kunde zu, dass er zu deren Verwendung im Rahmen der Online-Werbung berechtigt ist und die Verwendung insbesondere nicht Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist. Auf Ziffer 5.4 und 5.5 wird verwiesen.
5.4. Der Kunde garantiert über die durch diesen Vertrag der Traffective GmbH eingeräumten Rechte, insbesondere die erforderlichen urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte, verfügungsberechtigt zu sein. Der Kunde gewährleistet weiterhin, dass Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter durch eine vertragsgemäße Auswertung der Inhalte nicht verletzt werden.
5.5. Der Kunde stellt die Traffective GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Auswertung der Inhalte oder durch Nichteinhaltung der Verpflichtung des Kunden gemäß Ziffer 4.5 bzw. Ziffer 5.1 bis 5.3 erhoben werden sollten. Soweit der Kunde Werbeleistungen durch die Traffective GmbH auf nicht von ihr betriebenen Webseiten veranlasst, ist die Traffective GmbH berechtigt, den jeweiligen Betreiber dieser Webseiten ebenfalls entsprechend von Ansprüchen Dritter freizustellen und der Kunde verpflichtet sich, die Traffective GmbH von solchen Ansprüchen der jeweiligen Betreiber dieser Webseiten oder solchen Ansprüchen Dritter freizustellen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die der Traffective GmbH bei der Durchsetzung mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Die Traffective GmbH wird dem Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, seinerseits das Verfahren gegen den bzw. die Dritten zu führen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich in Angebot oder Auftragsbestätigung geregelt ist, ergibt sie sich aus den Mediadaten der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils aktuellen Fassung, die hier (Link zu TRF Rate Card) abgerufen oder von der Traffective GmbH in schriftlicher Form bezogen werden können.
6.2. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung der Preise bzw. Zahlungsbedingungen vorbehalten. Für von der Traffective GmbH bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Traffective GmbH mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
6.3. Bei den von der Traffective GmbH veröffentlichten Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Die Traffective GmbH wird anfallende gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen.
6.4. Ein Rabatt gemäß Umsatzrabattstaffel wird nur auf jeden Einzelauftrag gewährt, der die Voraussetzungen der Rabattstaffel erfüllt. Vom Rabatt ausgeschlossen sind Aufträge, für die von der Standard-Preisliste (Link) abweichende Konditionen vereinbart werden.
6.5. Werbeleistungen der Traffective GmbH sind mit dem ersten Tag der Veröffentlichung der Online-Werbung gegen Rechnungsstellung seitens der Traffective GmbH zur Zahlung fällig. Soweit Online-Werbung durch Nichterfüllung von Kundenpflichten oder aufgrund Ziffer 3.6 nicht geschaltet werden kann, ist der erste Tag der geplanten Veröffentlichung für die Fälligkeit maßgeblich.
6.6. Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber der Traffective GmbH geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Die Traffective GmbH wird auf diesen Umstand auf jeder Rechnung hinweisen.
6.7. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Traffective GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten (insbesondere unbeschadet Ziffer 7.3), der Traffective GmbH den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.
6.8. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz, berechnet. Für jede Rückbuchung einer Überweisung oder Stornierung einer Lastschrift erhebt die Traffective GmbH zusätzlich zu etwaigen Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Die Traffective GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlungen verlangen.
6.9. Die Traffective GmbH hat das Recht, die für die Abrechnung der Vergütung maßgeblichen Unterlagen und Bücher zu den üblichen Geschäftszeiten durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten überprüfen zu lassen. Eine Überprüfung ist bei berechtigten Zweifeln an der Abrechnung durch die Traffective GmbH jederzeit möglich. Die Überprüfung ist mit einer Frist von fünf Werktagen vorher anzukündigen. Die Kosten einer solchen Untersuchung trägt die Traffective GmbH, es sei denn, die Überprüfung ergibt eine Abweichung zu Ungunsten der Traffective GmbH von mehr als 3 %. In diesem Fall sind die Kosten vom Kunden zu tragen. Dieses Recht seitens der Traffective GmbH gilt fünf Kalenderjahre über das Vertragsende dieses Vertrages hinaus.
7. Laufzeit und Stornierung
7.1. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot bzw. deren Auftragsbestätigung der Traffective GmbH, wobei letztere vorrangig ist.
7.2. Der Kunde kann Werbeaufträge nach Vertragsabschluss stornieren. Besteht ein Werbeauftrag aus mehreren einzelnen Werbebuchungen („Kampagne“), die in gleichen oder unterschiedlichen Zeiträumen geschaltet sein können, kann die Kampagne nur in ihrer Gesamtheit storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Traffective GmbH wird unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online-Werbung beenden.
7.3. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Als Schaltungsbeginn gilt der Tag, an dem die Kampagne erstmals geschaltet wird. Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist die Traffective GmbH berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
7.3.1. bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn bis zum Schaltungsbeginn 30 % des Netto Auftragswertes;
7.3.2. bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online-Werbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt. Dabei wird der für das geringere Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt.
7.3.3. Die Traffective GmbH behält sich im Fall von Ziffer 7.3.1 nach eigenem Ermessen vor, abweichend von der vorstehenden Regelung eine Verschiebung der Schaltung zu gestatten. Gestattet die Traffective GmbH die Verschiebung der Schaltung, werden bei einer späteren Stornierung der Schaltung 30 % des Netto Auftragswertes auch dann fällig, wenn die Stornierung länger als zwei Wochen vor dem geplanten neuen Schaltungstermin erfolgt.
7.4. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis spätestens zwei Wochen vor dem Schaltungstermin möglich. Unter einer Terminbuchung werden im Gegensatz zu Buchungen für dynamische Werbeplätze, die ständig wechselnden Werbeinhalt beinhalten, Buchungen für solche Werbeplätze verstanden, die nur zu einem bestimmten Fixtermin oder nur an einem bestimmten Werbeplatz geschaltet werden können. Erfolgt die Stornierung einer Terminbuchung weniger als zwei Wochen vor dem Schaltungstermin, ist die Traffective GmbH berechtigt, dem Kunden 100 % des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist der Traffective GmbH nach, dass der Werbeplatz zu dem gebuchten Termin anderweitig verkauft werden kann. Im Falle einer anderweitigen Buchung ist die Traffective GmbH berechtigt, dem Kunden die Differenz zwischen dem neuen und dem alten Nettoauftragswert zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 % des alten Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen.
7.5. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt für die Traffective GmbH:
7.5.1. wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten auch nach Abmahnung und Ablauf einer angemessenen Frist schuldhaft verletzt;
7.5.2. wenn der Kunde insolvent wird, Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, ein solcher gegen den Kunden mangels Masse abgelehnt wurde oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z. B. Aufhebung eines Arrestes) wurden;
7.5.3. wenn der Kunde von einem anderen Unternehmen mehrheitlich übernommen wird;
7.5.4. wenn der Betreiber der vertragsgegenständlichen durch, die Traffective GmbH vermarkteten, Webseiten den Betrieb der Webseiten einstellt
7.5.5. wenn die Voraussetzungen von Ziffer 3.9 vorliegen.
7.5.6. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Ein Erfolg der Werbeleistung wird von Traffective nicht zugesichert. Traffective haftet weder für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Websites sowie für deren Inhalte, noch dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
8.2. Bei Mängeln der Online-Werbung leistet die Traffective GmbH nach ihrer Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
8.3. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Online-Werbung innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Liveschaltung der Online-Werbung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Traffective haftet ferner nicht bei höherer Gewalt und/oder bei Leistungen, die von Dritten erbracht werden, welche nicht Erfüllungsgehilfen sind, insbesondere ist Traffective nicht dafür verantwortlich dass diese Leistungen Dritter (insbesondere Netzwerkdienstleistungen) stets unterbrechungs, fehlerfrei und sicher zur Verfügung stehen.
8.4. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung einer Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Leistung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Parteien oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben gleich. Ist aufgrund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht wird, ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten.
8.5. Der Kunde stellt die Traffective GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Erstellung und/oder Schaltung der Online-Werbung oder durch Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis gegen die Traffective GmbH erhoben werden sollten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die der Traffective GmbH zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Die Traffective GmbH wird den Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und diesem die Möglichkeit geben, seinerseits das Verfahren gegen den bzw. die Dritten zu führen.
8.6. Im Übrigen haftet die Traffective GmbH nur, soweit die Traffective GmbH, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht soweit Hauptleistungspflichten des Vertrages durch die Traffective GmbH, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden.
8.7. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Traffective GmbH und/oder ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbaren Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbaren Schäden oder untypischen Schäden sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
8.8. Bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Traffective GmbH auf die vom Kunden zu zahlende Gesamtvergütung gemäß Ziffer 6 begrenzt.
8.9. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der Traffective GmbH – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen (Ziffer 8.4-8.6) unberührt. Ebenso gelten Ziffern 8.4 bis 8.6 nicht für die Haftung der Traffective GmbH bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
8.10. Die Ziffern 8.5 bis 8.8 umfassen sämtliche vertraglichen und nicht vertraglichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung der Dienste und/oder der Traffective GmbH Networks resultieren.
8.11. Ansprüche des Kunden gegen die Traffective GmbH wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online- Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis von den anspruchbegründenden Umständen. Dies gilt nicht für deliktsrechtliche Ansprüche sowie Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen Verhalten der Traffective GmbH beruhen.
9. Schlussbestimmung
9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Genügen sie dieser Form nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
9.2. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
9.3. Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
9.4. Der Kunde ist zur Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Traffective GmbH berechtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.
9.5. Die Vertragsparteien werden eventuelle Presseinformationen, Presseerklärungen, sonstige öffentliche Stellungnahmen und öffentliche Äußerungen über Abschluss oder Durchführung dieser Vereinbarung und der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen der Traffective GmbH ausschließlich im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgeben, herausgeben oder auf sonstige Art und Weise Dritten zur Verfügung stellen. Die Traffective GmbH hat hiervon unabhängig das Recht, auf die durch diesen Vertrag geregelte Zusammenarbeit hinzuweisen.
9.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.